Datenschutz
Datenkontrolleur
Kiana 'AniLight' Stebler
Gesammelte persönliche Daten
Im Rahmen einer Beauftragung zur Videobearbeitung werden Ihre Kontakt- und Zahlungsdaten sowie sämtliche für die Bearbeitung bereitgestellten Materialien bis zu drei Monate nach Abschluss des Auftrags, Zahlungseingang und Übergabe des fertigen Projekts aufbewahrt. Kommt keine Beauftragung zustande, werden Ihre personenbezogenen Daten und bereitgestellten Materialien unmittelbar nach Abschluss der Sichtung gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung dieser Daten ist erforderlich, um Ihren Auftrag abzuwickeln, Sie über den Bearbeitungsstand und die Fertigstellung Ihres Auftrags zu informieren sowie Zahlungen zuzuordnen und zu überprüfen.
Geschäftsbücher und Buchungsbelege, einschliesslich relevanter Rechnungen und Zahlungsnachweise, werden gemäss Art. 958f des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) während zehn Jahren aufbewahrt. Die Frist beginnt mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres. Die Aufbewahrungspflicht gilt für die gesetzlich erfassten Geschäftsunterlagen und nicht pauschal für sämtliche personenbezogenen Daten oder Videomaterialien.